Verhinderungspflege 2025
Das Jahr 2025 ist ein wichtiger Schritt für die Verhinderungsepflege. Im Juli 2025 wird es weitere Veränderungen geben. Lesen Sie den nachstehenden Artikel und erfahren Sie, wer Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen kann, welche Beträge dafür erforderlich undwelche Änderungen seit Januar 2025 und ab Juli in Kraft treten.
Gründe für Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist ein essenzieller Bestandteil der häuslichen Pflege, insbesondere für pflegende Angehörige, die aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen temporär ausfallen. Ab Januar 2025 haben Angehörige, die einen pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 betreuen, einen Anspruch auf Verhinderungspflege von bis zu 1.685 Euro jährlich. Sie können auch die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch nehmen (weniger als 8 Stunden pro Tag), um die volle Pflegegeld für die Dauer der Abwesenheit zu sichern. Während der maximalen Dauer von sechs Wochen kann somit eine Entlastung stattfinden, die es den pflegenden Angehörigen ermöglicht, ihre eigenen Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Neu ab Juli 2025: Der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Ab Juli 2025 treten wichtige Änderungen in der Verhinderungspflege in Kraft, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mehr Flexibilität bieten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die neuen Leistungen und Bedingungen.

Beantragung der Verhinderungspflege
Damit Sie die Leistung nutzen können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Das Budget für Verhinderungspflege lässt sich flexibel einsetzen, kann aber nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Deshalb ist es sinnvoll, die Mittel rechtzeitig zu verplanen.
Antragstellung: Der Antrag sollte möglichst vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist jedoch ebenfalls möglich.
Voraussetzungen: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Die Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche betragen. Mindestens ein Pflegegrad 2 ist Voraussetzung.
Wer kann die Verhinderungspflege beantragen?
Nicht jeder kann Verhinderungspflege erhalten. Man muss bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Verhinderungspflege kann nur von Personen in Anspruch genommen werden, die mindestens einen zweiten Pflegegrad haben. Außerdem muss die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang von einer privaten Pflegeperson zu Hause gepflegt worden sein. Diese Bedingung wird jedoch mit Beginn des Monats Juli 2025 entfallen.
Wichtig ist, dass die Kurzzeitpflege im Prinzip unabhängig vom Pflegegrad in Anspruch genommen werden kann (es ist wichtig, mindestens Pflegegrad 2 zu haben).
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
- Maximal 1.685 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege
- Bis zu 3.539 Euro, wenn auch das Budget für Kurzzeitpflege mitgenutzt wird.
- Steuerfreie Auszahlung der Leistungen
- 50 % des Pflegegeldes werden weitergezahlt, wenn die Verhinderungspflege weniger als acht Stunden pro Tag
- Bis zum 30. Juni 2025 ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, den Betrag von 843 Euro aus der Kurzzeitpflege zu dem Betrag von 1.685 Euro hinzuzufügen. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von 2.528 Euro im Jahr.
Die Kosten für Verhinderungspflege können je nach Anbieter und Region variieren. Wer nahe Verwandte oder Verschwägerte (zweiten Grades) mit der Pflege beauftragt, sollte beachten, dass hier besondere Regelungen gelten.
Wichtige Fragen zur Verhinderungspflege
Kann ich das Verhinderungspflege-Budget ins nächste Jahr mitnehmen?
Nein, die Mittel müssen innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres genutzt werden.
Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?
Sowohl professionelle Pflegekräfte als auch private Personen, zum Beispiel Verwandte oder Freunde, können die Pflege übernehmen.
Wie hoch ist der Stundenlohn für die Verhinderungspflege?
Das variiert je nach Anbieter und Region, im Durchschnitt liegt der Betrag zwischen 15 und 35 Euro pro Stunde.
Zusammenfassung - wie kann man Verhinderungspflege nutzen?
Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige. Ab 2025 gibt es mehr Flexibilität durch die Kombination mit der Kurzzeitpflege. Wer die volle Unterstützung von bis zu 3.539 Euro ausschöpfen möchte, sollte sich frühzeitig mit seiner Pflegekasse in Verbindung setzen und die Anträge rechtzeitig stellen.
Wenn ihr euch mit Verhinderungspflege beschäftigt, dann ist 2025 ein wichtiges Jahr, denn da gibt’s einige Änderungen, die ihr nicht verpassen solltet. Ab Pflegegrad 2 könnt ihr bis zu 1.685 Euro pro Jahr beantragen und das ist noch nicht alles! Wer die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchte, muss einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen. Es gibt auch die Möglichkeit, die Verhinderungspflege nur stundenweise zu nutzen, was super praktisch sein kann, wenn ihr nur mal eine kurze Auszeit braucht.
Wenn ihr Pflegebedürftig seid und einen Pflegegrad 4 oder 5 habt, könnt ihr sogar bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr voll ausschöpfen! Das bedeutet, dass ihr die Verhinderungspflege ganz flexibel nutzen könnt, je nach Bedarf. Der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist auch wichtig zu verstehen. Die Höchstdauer der Verhinderungspflege beträgt 6 Wochen, die der Kurzzeitpflege 8 Wochen.
Also, informiert euch gut und lasst euch die Verhinderungspflege zur Verfügung stehen!
Übrigens, wenn ihr Verhinderungspflege beantragen wollt, müsst ihr wissen, dass die Höhe von 3.539 Euro für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege gilt. Die Beantragung der Verhinderungspflege läuft über die Pflegekasse, und es lohnt sich, alles genau abzuklären, um die besten Vorteile zu sichern! Also, schaut euch das mal an, damit ihr nichts verpasst!